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Der Ursprung der Drachen

Der Ursprung der Drachen ist heute nur noch sehr schwer feststellbar. Es gibt Hinweise, dass die Drachen bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. erfunden wurden. Die erste geschichtliche Erwähnung von Drachen als Flugobjekt stammt aus dem China des 5. Jahrhundert v. Chr. Jüngste Funde im indonesischem Raum lassen jedoch die Möglichkeit offen, dass Drachen als Flugobjekt noch wesentlich älter sein könnten.

 

fest

 

 

Rechtliches

 

In Deutschland, aber unter anderem auch Österreich und der Schweiz, sind Drachen unabhängig von der Länge der Flugleinen Luftfahrzeuge. Daher besteht einerseits eine Gefährdungshaftung für den Halter des Drachens und damit andererseits korrespondierend eine gesetzliche Versicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz. Diese Rechtslage bestand schon vor der letzten Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) im Jahr 2005. Über die üblichen Privathaftpflichtversicherungen sind Drachen in aller Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert. Insbesondere stellen die Versicherungsklauseln oft auf ein bestimmtes Höchstgewicht und eine bestimmte Flughöhe (30 Meter) ab. Gleichzeitig wird in den Bedingungen aber eine Haftung für versicherungspflichtige Drachen generell ausgeschlossen, so dass im Schadensfall bei solchen Policen immer mit einer Ablehnung der Schadensübernahme gerechnet werden muss. Diese Haftungsfragen werden zwischen dem GDV, verschiedenen Versicherern, dem Luftfahrtbundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kontrovers diskutiert.

 

 

 
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